HANSE IMMOBILIEN CONSULTING
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1.

Die Maklerfirma Hanse Immobilien Consulting, im folgenden Makler, erhält für den Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) eine Provision, deren Höhe in der schriftlichen Beauftragung und / oder im jeweiligen Exposé angegeben ist. 

Der Maklervertrag kommt entweder durch Textform oder bei von dem Makler für einen Auftraggeber angebotenen Kaufobjekten oder Gewerbemietobjekten mit dem Kaufinteressenten – im folgenden Kunde - durch die Anforderung und/oder Übergabe des Exposés oder die Durchführung eines Besichtigungstermins zustande. 

Im Fall der Beauftragung von Wohnungsvermietungen / -gesuchen kommt der Maklervertrag durch Textform zustande. 

Soweit ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen wurde, so gehen dessen Regelungen diesen AGB vor.

2.

Der Makler darf sowohl für den Käufer / Kunden als auch für den Verkäufer tätig werden.

3.

Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Wird der vom Makler nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag durch die Vertragsparteien im Wege eines nachträglich abgeschlossenen Aufhebungsvertrages einvernehmlich aufgelöst, entfällt hierdurch nicht der Provisionsanspruch des Maklers.

Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich von dem Abschluss eines Hauptvertrages zu unterrichten und diesem auf dessen Anforderung hin eine vollständige Kopie des Hauptvertrages zu übersenden. 

Bei Kaufangelegenheiten und Gewerbemietangelegenheiten ist im jeweiligen Exposé angegeben, wer in welcher Höhe bei Abschluss des Hauptvertrages die Provision zu zahlen hat. 
Bei Mietangelegenheiten über Wohnraum muss derjenige die Provision zahlen, der den Makler mit der Wohnungsvermittlung oder Wohnungssuche beauftragt hat. 

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden, soweit er die Provision zu zahlen hat, Verzugszinsen in Höhe von 5 %punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Eine Maklerprovision hat der Kunde gemäß der vereinbarten Provisionssätze auch zu zahlen, wenn es zum Abschluss eines sogenannten Ersatzgeschäftes kommt. Ein solches liegt z.B. vor, wenn das nachgewiesene Objekt statt gekauft gemietet oder gepachtet wird oder umgekehrt oder der Kunde von seinem möglichen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger den Hauptvertrag abschließt. 
Für das Auslösen der Provisionspflicht ist nicht Voraussetzung, dass zwischen dem ursprünglich Geschäft und dem Ersatzgeschäft eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit besteht.
Ist für das Ersatzgeschäft ein Provisionssatz aus der ursprünglichen Vereinbarung nicht abzuleiten oder zu übertragen, gilt der übliche Provisionssatz als vereinbart.

Als provisonsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten, Kauf auf Leibrentenbasis oder Ähnlichem. Als provisionsbegründend gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kunden in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

 

4.

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Die Angebote erfolgen freibleibend ohne Gewähr für Richtigkeit und Verfügbarkeit. 

Dem Kunden ist jegliche Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. 

Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.

 

5.

Die Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und Ähnlichem beruhen ausschließlich auf den der Hanse Immobilien Consulting vom Objektanbieter erteilten Informationen. Die Angaben wurden von dem Makler auf ihre Richtigkeit nicht überprüft. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Für die Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und Ähnlichem wird keinerlei Haftung übernommen.

6.

Der Makler haftet nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, es sei denn der Kunde erleidet durch das Verhalten des Maklers Körperschäden oder verliert sein Leben.

7.

Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind in Textform zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

8.

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

9.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.


10.

 Widerrufsbelehrung für Verbraucher:

Widerrufsrecht:

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Diese Frist beginnt jedoch erst nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Firma Hanse Immobilien Consulting, Mundsburger Damm 35 in 22087 Hamburg mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster – Widerrufsformular – verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unser Webseite info@hanse-immobilien-consulting.com elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten), die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


11.

Verbraucherinformation:

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit : http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.